Clinical Fellowship
Ein „Clinical Fellowship“ ist eine fortgeschrittene klinische Weiterbildung für Ärztinnen und Ärzte, die bereits ihre Facharztausbildung abgeschlossen haben. Es dient dazu, spezialisierte Kenntnisse und praktische Fertigkeiten in einem bestimmten medizinischen Bereich zu vertiefen.
Finanzielle Zuwendung des Landes
- Bei Verwendung des Clinical Fellowships als Nachweis der erforderlichen Mindesteinkommens: die Zuwendung beträgt höchstens 50.000,00 Euro Brutto pro Ärztin/Arzt. Die Finanzierungsdauer beträgt höchstens ein Jahr. Bei einem Clinical Fellowship von kürzerer Dauer wird der Höchstbetrag proportional reduziert.
- zur Deckung der Unterhaltskosten während des Aufenthaltes bei der Absolvierung des Clinical Fellowship: die Zuwendung beträgt höchstens 50.000,00 Euro Brutto pro Ärztin/Arzt. Der gewährte Betrag wird aufgrund der Bestimmungen für das Landespersonal im Bereich Außendienst im Verhältnis zur Dauer des Aufenthalts von höchstens 12 Monaten auf der Grundlage einer Kostenaufstellung.
Voraussetzungen
Fachärztinnen und Fachärzte, welche folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Besitz des Zweisprachigkeitsnachweises mindestens auf Niveau B2
- Besitz des entsprechenden Facharzttitels
- Unterzeichnung der Dienstverpflichtung gemäß Artikel 6 der Durchführungsverordnung Nr. 1/2026.
Notwendige Dokumente:
- Gesuchsformular
- Verpflichtserklärung
- Lebenslauf mit Unterschrift und Datum (nicht älter als sechs Monate),
- Kopie eines gültigen Erkennungsausweises oder eines gleichwertigen Dokuments,
- Unterlagen, aus denen die Tätigkeit hervorgeht und worin die zu erlernenden Kenntnisse oder Techniken beschrieben sind,
- Beschreibung der Einrichtung/Krankenhausstrukturan, der die besonderen Techniken und Inhalte erlernt werden,
- eine der folgenden Unterlagen:
- entweder eine Erklärung über das Mindesteinkommen, welches als Zugang zum Clinical Fellowship von der betreffenden Einrichtung oder vom betreffenden Staat vorgesehen ist, oder eine Aufstellung der voraussichtlichen Aufenthaltskosten im Zuge der Absolvierung des Clinical Fellowship,
- für bedienstete Ärztinnen und Ärzte des Südtiroler Sanitätsbetriebes: das positive Gutachten der Betriebsdirektion.
Gesetzesbestimmungen
- Landesgesetz vom 15. November 2002, Nr. 14, in geltender Fassung
- Dekret des Landeshauptmanns Nr. 1/2026.
Kosten
Es sind keine Kosten vorgesehen.
Informationen und Antragstellung
Die betreffende Fachärztin oder der betreffende Facharzt reicht beim Amt für Personal, Bildung und Beiträge im Gesundheitswesen das entsprechende Gesuch ein.
Das Gesuch ist ausgefüllt und unterschrieben, mittels PEC oder elektronischer Post an folgende Adresse zu senden:
Autonome Provinz Bozen-Südtirol
Amt für Personal, Bildung und Beiträge im Gesundheitswesen
Kanonikus Michael-Gamper-Straße 1
39100 Bozen
E-Mail: pbb.ges@provinz.bz.it
Letzte Aktualisierung: 14/01/2026