Warnsysteme und Krisenmanagement
Rücknahme von Lebens- oder Futtermitteln, die schädlich für die Gesundheit sind
Wenn ein auf den Markt gebrachtes Lebens- oder Futtermittel nicht den Sicherheitskriterien entspricht, weil es die Gesundheit des Menschen gefährdet oder für den menschlichen Verzehr ungeeignet ist, müssen die Lebensmittelunternehmen sofort eine Rücknahme des Produktes einleiten und, falls notwendig, die Verbraucher informieren (Rückruf).
Der tierärztliche Dienst des Sanitätsbetriebes und die Dienste für Hygiene und öffentliche Gesundheit der Gesundheitsbezirke haben als zuständige Behörden die Aufgabe, die korrekte Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu überwachen und bei Bedarf weitere Schritte zu setzen, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen.
Um Meldungen über direkte oder indirekte Gesundheitsrisiken, die von Lebens- oder Futtermitteln ausgehen, in Echtzeit weiterzuleiten, wurde das Europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (RASFF) eingerichtet. Diesem Netzwerk gehören die Europäische Kommission, die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA und die EU-Mitgliedsstaaten an. Als nationale Kontaktstelle dient das Gesundheitsministerium. Um einheitliche Vorgehensweisen auf dem gesamten Staatsgebiet zu gewährleisten, hat die Ständige Konferenz für die Beziehungen zwischen dem Staat, den Regionen und Autonomen Provinzen Trient und Bozen mit Vereinbarung vom 5. Mai 2021 neue Leitlinien für die Nutzung des Schnellwarnsystems für Lebensmittel, Futtermittel und Materialien, die mit Lebensmittel in Berührung kommen verabschiedet (Aktenzeichen 50/CSR/2021). Diese Leitlinien ersetzen die Vereinbarung der Staaten-Regionen-Konferenz vom 13. November 2008 (Aktenzeichen 204/CSR/2008).
Verbraucherinnen und Verbraucher können sich über das Portal RASFF Food and Feed Safety Alerts (externer Link) über aktuelle Warnungen und Rücknahmen von Lebensmitteln informieren und finden auf dem Portal des Gesundheitsministeriums (externer Link) Informationen über vom Markt genommene Produkte.
Notfallpläne für Lebens- und Futtermittel
Gemäß Artikel 115 der Verordnung (EU) 2017/625 müssen die Mitgliedstaaten Notfallpläne für Lebensmittel und Futtermittel erstellen: Aus diesem Grund haben sich das Gesundheitsministerium, die Regionen und die autonomen Provinzen Trient und Bozen darauf geeinigt, den Nationalen Notfallplan für Lebensmittel und Futtermittel einzuführen. Der Notfallplan legt die Maßnahmen fest, die unverzüglich durchzuführen sind, wenn festgestellt wird, dass Lebens- oder Futtermittel ein ernstes Risiko für die Gesundheit von Menschen oder Tieren - entweder direkt oder über die Umwelt - darstellen [Vereinbarung der Ständigen Konferenz für die Beziehungen zwischen dem Staat, den Regionen und den autonomen Provinzen Trient und Bozen (Aktenverzeichnis 103/CSR/2023) vom 10. Mai 2023, veröffentlicht im Gesetzesanzeiger – allgemeine Reihe Nr. 131 vom 7. Juni 2023].
Der Nationale Notfallplan für Lebensmittel und Futtermittel steht im Einklang mit dem Allgemeinen Plan (EU) für das Krisenmanagement im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, der mit dem Durchführungsbeschluss 2019/300 der Kommission vom 19. Februar 2019 angenommen wurde.
Da die Vereinbarung 103/CSR/2023 zur Annahme des Nationalen Notfallplans für Lebensmittel und Futtermittel die Regionen und die autonomen Provinzen Trient und Bozen ausdrücklich verpflichtet, innerhalb eines Jahres nach Veröffentlichung der Vereinbarung im Gesetzesanzeiger ihre eigenen Regional-/Landespläne zu erlassen, die mit den Bestimmungen auf nationaler Ebene in Einklang stehen, hat die Landesregierung der Autonomen Provinz Bozen den Landesnotfallplan für die Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit genehmigt.
Der Landesplan wird alle fünf Jahre und so oft wie nötig aktualisiert.
Letzte Aktualisierung: 07/04/2025