Verfahren für den Generationenwechsel (APP) bei Kinderärztinnen und Kinderärzten freier Wahl
Beim Verfahren für den Generationenwechsel "APP" handelt es sich um eine Form der Aufteilung des Auftrags der Stelleninhaberin oder des Stelleninhabers in Erwartung ihrer/seiner Pensionierung. Die vertragsgebundene Ärztin oder der vertragsgebundene Arzt reduziert seine Tätigkeit im Ausmaß von mindestens 30 % und höchstens 70 %. Für den restlichen Anteil wird der Dienst von der am APP- Verfahren interessierten Ärztin oder dem am APP-Verfahren interessierten Arzt abgedeckt.
Die Kinderärztin oder der Kinderarzt, die/der eine Stelleninhaberin oder einen Stelleninhaber unterstützen möchte, kann bis zum 30. April eines jeden Jahres gemäß Anhang 5, Artikel 4 des gesamtstaatlichen Kollektivvertrags für die Regelung der Beziehungen mit den Ärztinnen und Ärzten für Allgemeinmedizin vom 18. März 2026 einen Antrag bei der Abteilung Gesundheit stellen, um in die „APP-Liste der zu beauftragenden Kinderärztinnen und Kinderärzte“ aufgenommen zu werden.
Im Laufe des Monats Mai wird auf dieser Webseite die Liste der Kinderärztinnen und Kinderärzte veröffentlicht, die sich in die „APP-Liste der zu beauftragenden Kinderärztinnen und Kinderärzte“ eingetragen haben.
Wenn alle Voraussetzungen bestehen, wird der Südtiroler Sanitätsbetrieb in der Folge das Verfahren für die Zuteilung durchführen.
Weitere Informationen: Dienst | CIVIS, das neue Südtiroler Bürgernetz: Kinderärzte: Antrag um Zulassung zum Verfahren für den Generationenwechsel (APP) bei Kinderärztinnen und Kinderärzten freier Wahl
Laden Sie hier den Vordruck für den Antrag herunter
Letzte Aktualisierung: 14/04/2026