Anerkennung von Studientiteln, Diensten und Bildungsnachweisen im Gesundheitsbereich
Studientitelanerkennung
Wie kann ich meinen im Ausland erlangten Studientitel im Gesundheitsbereich anerkennen lassen?
Das Anerkennungsverfahren durch das Gesundheitsministerium in Rom erfolgt für die abgeschlossenen Ausbildung innerhalb der Europäischen Union auf Grund der Europäischen Gesetzgebung (allgemeine und bereichsspezifische Richtlinien). Die erlangte Berufsbefähigung ist auf gesamtstaatlicher Ebene gültig.
Das Amt für Personal, Bildung und Beiträge im Gesundheitswesen gibt Hilfestellung zur Ausfüllung der Formulare und zur Vorbereitung der notwendigen Unterlagen, die dem Gesundheitsministerium zuzusenden sind. Für Informationen können Sie sich an folgende Kontakte wenden: Telefon +39 0471 41 81 40, E-Mail: pbb.ges@provinz.bz.it.
Zu den Diensten:
- Anerkennungen von Berufsausbildungen im Gesundheitswesen für nicht EU-Bürgerinnen und Bürger
- Anerkennung von Berufsausbildungen im Gesundheitswesen für Eu - Bürgerinnen und Bürger
- Gleichwertigkeitserklärung des ausländischen Titels eines Gesundheitsberufes
- Gleichstellung von Studientiteln nach vorheriger Ausbildungsordnung mit den akademischen Titeln im Bereich der Gesundheitsberufe
- Befristete Ausübung einer beruflichen Tätigkeit in Abweichung der Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen im Gesundheitswesen
Anerkennung der im Ausland geleisteten sanitären Dienste
Im Amt für Personal, Bildung und Beiträge im Gesundheitswesen können Sie um die Anerkennung des im Ausland geleisteten Dienstes im Gesundheitsbereich zwecks Teilnahme an öffentlichen Wettbewerben, sowie als bewertbarer Titel in denselben, ansuchen.
Zum Dienst:
Anerkennung des im Ausland erlangten Bildungsnachweises im Managementbereich
Seit Oktober 2017 besteht die Möglichkeit, die im Ausland erlangten Bildungsabschlüsse im Managementbereich für Führungskräfte im Gesundheitsbereich anzuerkennen.
Eine Landesfachkommission überprüft die Inhalte und die Dauer der im Ausland erlangten Bildungsabschlüsse im Managementbereich, zwecks Anerkennung für den Zugang zu den Führungspositionen im Gesundheitsbereich, laut Artikel 46/ter des Landesgesetzes vom 5. März 2001, Nr. 7 "Neuregelung des Landesgesundheitsdienstes".
Mit Durchführungsverordnung wurden die Zusammensetzung, die Arbeitsweise der Fachkommission und die Kriterien für die Überprüfung der im Ausland erlangten Bildungsabschlüsse im Managementbereich, unter Einhaltung der in diesem Bereich von den einschlägigen staatlichen und Landesbestimmungen vorgesehenen Mindestanforderungen, genehmigt.
Die Fachkommission gibt innerhalb von 90 Tagen ab Eingang des Ansuchens ein Gutachten über die Anerkennung ab und mit Dekret des Landesrates für Gesundheit wird das entsprechende Zertifikat für den Zugang zu den Führungspositionen im Gesundheitsbereich ausgestellt.
Zum Dienst:
Anerkennung von Ausbildungsguthaben für die Zulassung zur Berufsbefähigungsprüfung für Orthopädieschuhmacher
Orthopädieschuhmacher, die ihre Ausbildung außerhalb Südtirols abgeschlossen haben, können die Anerkennung von Ausbildungsguthaben beantragen, um zur Berufsbefähigungsprüfung zugelassen zu werden. Wenn die Prüfungskommission die Ausbildungskredits als genügend anerkennt, kann sie den Antragstellern von Teilen der Abschlussprüfung oder von der gesamten Abschlussprüfung befreien.