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Tarife für ambulante fachärztliche Leistungen

Das Landestarifverzeichnis für die ambulanten fachärztlichen Leistungen legt die fachärztlichen Leistungen fest, die im Rahmen des Landesgesundheitsdienstes gemäß den Bestimmungen zur Kostenbeteiligung der Bürger an der Gesundheitsausgabe („Ticket“) ambulant erbracht werden können.

Landestarifverzeichnis („LTV“) der ambulanten fachärztlichen Leistungen, einschließlich Instrumentaldiagnostik und Labor

Die Leistungen bezüglich Abtretung von Bluteinheiten und Blutkomponenten, sowie jene, die wohnortnah oder zu Hause beim Patienten erbracht werden oder jene für private Bezahler werden gesondert angeführt.

Für eventuelle Auskünfte über Leistungen können Sie sich an das Amt für Gesundheitsökonomie wenden.

Tarifverzeichnisse   

Tarife der fachärztlichen ambulanten Leistungen, einschließlich Instrumentaldiagnostik und Labor

Tarife für Leistungen, die im Interesse oder auf Anfrage der Privaten erbracht werden (kollektive Gesundheitsversorgung im Lebens- und Arbeitsumfeld)

Weitere Leistungen

Der Landeskatalog der verschreibbaren Leistungen (LkVL) enthält ein detailliertes Verzeichnis aller vom Landestarif­verzeichnis für fachärztlich-ambulante Leistungen, Instrumentaldiagno­stik und Laboruntersuchungen (Beschluss der Landesregierung Nr. 2568 vom 15.06.1998 in geltender Fassung) vorgesehenen Leistungen und ist ab 1. September 2016 bei der papierlosen Verschreibung von Leistungen zu Lasten des gesamtstaatlichen bzw. Landesgesundheitsdienstes anzuwenden.

Hier finden Sie die entsprechenden Leitlinien zur Nutzung des LkVL.

Das Tarifverzeichnis wird von der Abteilung Gesundheit laufend aktualisiert. Hier können die Beschlüsse der Landesregierung samt Anlagen (Auflistung der Tarife) und eventuellen weiteren Änderungs- und Ergänzungsmaßnahmen heruntergeladen werden.

Letzte Aktualisierung: 19/12/2025