Impfungen
Impfpflicht für das Schuljahr bzw. Betreuungsjahr 2025/2026
Bekanntlich sieht das Staatsgesetz Nr. 119 aus dem Jahr 2017 für jene Eltern, die die verpflichtenden Schutzimpfungen für Kinder nicht rechtzeitig durchgeführt haben, den Ausschluss aus dem Kindergarten oder der Kleinkind-Betreuungseinrichtung vor.
Die Kindergärten und Schulen müssen laut Gesetz zum Zeitpunkt der Einschreibung beim Südtiroler Sanitätsbetrieb Informationen zum Impfstatus der Kinder und Jugendlichen bis 16 Jahre einholen. Die Eltern der Kinder, die aus unterschiedlichen Gründen der Impfpflicht bisher noch nicht nachgekommen sind, erhalten von der Schul- oder Kindergartendirektion ein Schreiben mit allen notwendigen Informationen. Innerhalb 10. Juli 2025 müssen die Eltern oder Erziehungsberechtigten die erforderlichen Nachweise einreichen (Impfbestätigung, Befreiung oder Vormerkung).
Kindergarten und Kleinkind-Betreuungseinrichtungen: wird die erforderliche Impfdokumentation nicht innerhalb 10. Juli 2025 eingereicht, wird das Kind vom Besuch der Einrichtung ausgeschlossen.
Öffentliche und private Grund- Mittel- Ober- und Berufsschulen: wird die erforderliche Impfdokumentation nicht innerhalb 10. Juli 2025 eingereicht, sind die Schuldirektionen zur Meldung verpflichtet, doch die Minderjährigen dürfen weiterhin die Schule besuchen.
Informationen zu den Pflichtimpfungen und zur Ausstellung des Impfbüchleins erhalten Sie telefonisch unter der Nummer +39 0472 81 24 70 (Montag - Freitag 08.30 - 11.00 Uhr) oder auf der Website des Dienstes für Hygiene und öffentliche Gesundheit (S.I.S.P.) (externer Link) des Südtiroler Sanitätsbetriebes.
Wissenschaftlich fundierte Informationen zum Thema Impfungen finden Sie außerdem auf den Seiten des Gesundheitsministeriums:
- Gesundheitsministerium (in italienischer Sprache) (externer Link)
Gesetzliche Grundlage für die Verabreichung von Impfungen
- Dekret des Landesrates 12410/2020
- Beschluss der Landesregierung vom 14.07.2020, Nr. 532
- Nationaler Impfplan PNPV und Impfkalender 2023 - 2025 (in italienischer Sprache), übernommen mit Beschluss der Landesregierung Nr. 36 vom 21.01.2025
- Impfdekret Nr. 73 vom 07.06.2017, umgewandelt in Gesetz Nr. 119 vom 31.07.2017
Die Impfung gegen das Coronavirus
- Die Impfung gegen das Coronavirus in Südtirol (externer Link)
Vormerkung Schutzimpfung: Landesweite einheitliche Vormerkstelle (ELVS)
Tel: +39 (0471/0472/0473/0474) 100 100, Mo-Fr 8.00-16.00 Uhr
oder beim eigenen Hausarzt bzw. Kinderarzt