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Hausbetreuung

Hausbetreuung in Zahlen
Hausbetreuung in Zahlen

Die Hausbetreuung, auch Hauspflege genannt, umfasst die Bereitstellung medizinischer und sozialer Dienstleistungen direkt am Wohnsitz der Person. Die Hausbetreuung ermöglicht es Menschen jeden Alters mit teilweiser oder vollständiger Pflegebedürftigkeit, in ihrem Zuhause zu bleiben. Dadurch können sie nahe bei ihrer Familie und in ihrem vertrauten sozialen Umfeld leben.

Anspruch auf Hausbetreuung haben: 

  • Personen mit chronisch-degenerativen, invalidisierenden Erkrankungen
  • Personen mit körperlichen und/oder geistigen Beeinträchtigungen, die pflegebedürftig sind
  • Patientinnen und Patienten, die aufgrund ihrer komplexen Bedürfnisse professionelle Maßnahmen benötigen, insbesondere in Bezug auf: 
    • Palliativpflege (onkologische und nicht-onkologische Patientinnen und Patienten)
    • degenerative, progressive neurologische Erkrankungen (z.B. ALS, Muskeldystrophie)
    • künstliche enterale und parenterale Ernährung
    • Unterstützung der Beatmung
    • vegetativer Zustand und Zustand minimalen Bewusstseins
    • fortgeschrittene und komplizierte Stadien chronischer Krankheiten.

Beteiligte Berufsgruppen

Das wichtigste zuständige Fachpersonal: 

  • Ärztinnen und Ärzte (Ärztin und Arzt für Allgemeinmedizin, Kinderärztin und Kinderarzt freier Wahl, Palliativmedizinerin und Palliativmediziner, andere Fachärztin und Facharzt)
  • Familien- oder Gemeinschaftspflegerin oder Pfleger, dessen Hauptaufgabe die Betreuung der Patientinnen und Patienten und deren Familie ist
  • Personal der Rehabilitation
  • andere Berufsgruppen, die auf ihre Weise zur koordinierten Betreuung der Patientinnen und Patienten beitragen: Psychologin und Psychologe, Diätassistentin und Diätassistent, Soziale Betreuungsfachkraft (OSA), Pflegehelferin und Pflegehelfer (OSS) und Sozialassistentin und Sozialassistent.

Meldung 

Der Antrag auf Zugang kann gestellt werden von:

  • Patientin oder Patient, Pflegenden (caregiver), Familie, Sachwalterin oder Sachwalter, Freiwilligenvereinen
  • Ärztin und Arzt für Allgemeinmedizin, Kinderärztin und Kinderarzt freier Wahl, Fachärztin oder Facharzt
  • öffentliche oder vertragsgebundene Krankenhauseinrichtungen
  • soziale Dienste oder andere territoriale Dienste
  • Hospiz
  • häuslicher Familienkrankenpflegedienst.

Multidimensionale Bewertung und integriertes individuelles Betreuungsprojekt (PAI)

Um differenzierte pflegerische Maßnahmen nach Intensität und Komplexität sicherzustellen, wird eine multidimensionale, multiprofessionelle und multidisziplinäre Bewertung der Person durchgeführt. Die multidimensionale Bewertung wird von der Bewertungsgruppe durchgeführt, die zudem für die regelmäßige Neubewertung der betreuten Person verantwortlich ist.

Die Einheit für die multidimensionale Bewertung (UVM) ermittelt gemeinsam mit der pflegebedürftigen Person sowie deren Familie oder rechtlichen Betreuerin oder Betreuer die klinischen, funktionalen und sozialen Bedürfnisse. Die Einheit erarbeitet ein integriertes Betreuungsprojekt (PAI), das die therapeutischen, rehabilitativen und sozialen Anforderungen festlegt. Im Rahmen der Hausbetreuung werden Maßnahmen bevorzugt, die den Verbleib der betreuten Personen in ihrem eigenen Zuhause fördern. Dafür werden formelle als auch informelle Ressourcen genutzt.

Der ambulante Betreuungsdienst unterstützt betreuungsbedürftige Personen in Form von Beratung, Betreuung und Pflege am Wohnort und in der Tagesstätte. Weitere Informationen sind auf der Website der Abteilung Soziales verfügbar.

Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 1015 vom 28.11.2025 wurden die Modalitäten für die Abgabe von Arzneimitteln an Patientinnen und Patienten der integrierten Hausbetreuung (IHB) genehmigt. Diese Modalitäten gewährleisten die koordinierte Erbringung pharmazeutischer Leistungen durch die jeweils zuständigen Apotheken am Wohnort der betreuten Person.

Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 67 vom 28.01.2025 wurden die “Leitlinien der Hausbetreuung und der multidimensionalen Bewertung” genehmigt. Sie regeln die koordinierte Erbringung der Gesundheits- und Sozialleistungen am Wohnort der Person.

Letzte Aktualisierung: 02/12/2025