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Die Gemeinschaftshäuser

Was sind Gemeinschaftshäuser?

Gemeinschaftshäuser sind ausgebaute Gesundheits- und Sozialsprengel, die gesundheitliche und soziale Dienste unter einem Dach vereinen und so einen niederschwelligen Zugang für die Bürgerinnen und Bürger ermöglichen.

Im Vergleich zu einem herkömmlichen Sprengel bieten Gemeinschaftshäuser eine breitere Palette an Diensten und Gesundheitsangeboten. Diese reichen von Allgemeinmedizin, fachärztlichen Leistungen und Basisdiagnostik über krankenpflegerische Betreuung und Therapie-Leistungen (wie Physiotherapie, Logopädie, Diätologie) bis hin zu Diensten des Sozialbereichs und Beratungsangeboten unterschiedlicher Natur (z.B. psychologische Beratung, Familienberatung).

Eines der Hauptziele ist es, die fachärztliche Betreuung von Personen mit chronischen Erkrankungen wie Diabetes, Herzinsuffizienz, chronische Atemwegserkrankungen und rheumatoide Arthritis in diesen Gemeinschaftshäusern wohnortnah anzubieten. Dafür werden die Facharztvisiten, welche aktuell im Krankenhaus stattfinden, in die Gemeinschaftshäuser verlegt.

Unter dem Dach des Gemeinschaftshauses arbeiten Gesundheits- und Sozialberufe interdisziplinär und nach dem Ansatz einer patientenzentrierten Rundum-Versorgung zusammen.

In jedem Gemeinschaftshaus gibt es zudem ein sogenanntes „Ambulatorium für kleine Dringlichkeiten“, das zu den Öffnungszeiten des Hauses für nicht lebensbedrohliche, aber dringende Gesundheitsbeschwerden (z.B. kleinere Verletzungen, Abschürfungen) aufgesucht werden kann. Dieses Ambulatorium dient als eine Art „Erste-Hilfe-Station“ für Beschwerden, die keine Notfälle sind, und sollte somit anstelle der Notaufnahme aufgesucht werden.

Schließlich erfahren die Gemeinschaftshäuser durch die Einbeziehung der örtlich tätigen Sozial-, Beratungs- und Freiwilligendienste auch eine Einbettung in die lokalen Tal- und Gebietsgemeinschaften.

In einigen Fällen handelt es sich bei den Gemeinschaftshäusern um Neubauten, in manchen Fällen werden bestehende Sprengel baulich erweitert und mit weiteren Diensten ergänzt.

Wann suche ich das Gemeinschaftshaus auf?

Wichtig: Grundsätzlich ist die erste Anlaufstelle für alle gesundheitliche Beschwerden, Anliegen und Fragen der Hausarzt bzw. die Hausärztin. In Notsituationen stehen die Landesnotrufnummer 112 oder auch die Notaufnahmen in den sieben Südtiroler Krankenhäusern zur Verfügung.

Das Gemeinschaftshaus kann zu dessen Öffnungszeiten besucht werden:

  • für dringende, aber nicht-lebensbedrohliche Anliegen (anstelle der Notaufnahme im Krankenhaus): Hilfe gibt es dafür im Ambulatorium für kleine Dringlichkeiten im Gemeinschaftshaus;
  • für einen Besuch beim Hausarzt oder bei der Hausärztin (sofern dieser/diese seine/ihre Praxis im Gemeinschaftshaus hat;
  • für krankenpflegerische Leistungen (wie Blutabnahme, Hauskrankenpflege usw.);
  • für Dienste des Sozialsprengels;
  • für Verwaltungsdienste beim Schalter des Gesundheits- und Sozialsprengels.

Je nach Gemeinschaftshaus werden außerdem weitere Dienste im gesundheitlichen, fachärztlichen, therapeutischen und sozialen Bereich angeboten.

Welche Leistungen werden im Ambulatorium für kleine Dringlichkeiten im Gemeinschaftshaus angeboten?

In jedem Gemeinschaftshaus gibt es ein sogenanntes „Ambulatorium für kleine Dringlichkeiten“, wo dringende, jedoch nicht schwerwiegende gesundheitliche Probleme behandelt werden. Das sind Gesundheitsbeschwerden, für die eine rasche Abklärung zwar notwendig ist, die jedoch keinen Besuch der Notaufnahme erfordern. Dieses neue Angebot für Patientinnen und Patienten stellt eine ergänzende Versorgung für kurzfristige medizinische Anliegen dar und soll die Notaufnahme in den Krankenhäusern entlasten. Erste Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten bleibt aber weiterhin der eigene Hausarzt oder die eigene Hausärztin.

Folgende Leistungen werden im Ambulatorium für kleine Dringlichkeiten angeboten (beispielhafte Aufzählung):

  • Wundversorgung und andere Leistungen der Krankenpflege
  • Verletzungen oder Schmerzen an den Gliedmaßen
  • Hautrötungen
  • Insektenstiche
  • Fieber
  • Lumbalgien („Hexenschuss“)
  • Unterleibsschmerzen
  • kleinere Traumata
  • oberflächliche Verletzungen
  • Hautirritationen
  • Glieder- und Muskelschmerzen
  • Koliken
  • Grippesymptome
  • Schwellungen
  • Übelkeit oder Brechreiz

Vor dem Aufsuchen der Ambulatorien ist es ratsam, zuerst telefonisch Kontakt zur jeweiligen Einrichtung aufzunehmen.

Wo und wann werden die ersten Gemeinschaftshäuser eröffnet?

Die ersten Gemeinschaftshäuser werden im Frühjahr 2026 eröffnet – bis 2028 werden insgesamt 12 Gemeinschaftshäuser in ganz Südtirol entstehen.

Eröffnung im Mai 2026:

  • Brixen (Hub, Ausbau Sprengel)
  • Bozen Loew-Cadonna (Hub, Ausbau Sprengel)
  • Innichen (Spoke, Ausbau Sprengel)
  • Klausen (Spoke, Ausbau Sprengel)
  • Mals (Spoke, Ausbau des Sprengels)
  • Naturns (Spoke, Ausbau Sprengel)

Eröffnung im Juni 2026:

  • Leifers (Spoke, Neubau)

Eröffnung in der zweiten Jahreshälfte 2026:

  • Bruneck (Hub, Neubau)
  • Sterzing (Spoke, Umbau des „Kapuzinerklosters“)

Eröffnung 2027:

  • Meran (Hub, Neubau)

Eröffnung 2028:

  • Bozen (Hub, Neubau)
  • Neumarkt (Hub, Neubau)

Einen Überblick über alle Gemeinschaftshäuser und Sprengel, inklusive Kontaktdaten und Öffnungszeiten, gibt es neben der Kartographie der Dienste und Einrichtungen auch auf der Webseite „Die Gemeinschaftshäuser und Gesundheitssprengel in Südtirol“ des Südtiroler Sanitätsbetriebs.

Wann ist mein Gemeinschaftshaus geöffnet?

Die Öffnungszeiten des Gemeinschaftshauses hängen davon ab, ob es sich um ein zentrales Hub- oder dezentrales Spoke-Gemeinschaftshaus handelt:

  • „Hub“-Gemeinschaftshäuser (größere, zentrale Einrichtungen): geöffnet an 7 Tagen die Woche rund um die Uhr
  • „Spoke“-Gemeinschaftshäuser (kleinere Einrichtungen in der Peripherie): geöffnet von Montag bis Samstag jeweils für 12 Stunden von 8.00 bis 20.00 Uhr

Hier ein Überblick über die Öffnungszeiten der Gemeinschaftshäuser:


Letzte Aktualisierung: 06/05/2026