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Palliativversorgung für Erwachsene und Kinder

Plan zur Verbesserung der Palliativversorgung 2025
Plan zur Verbesserung der Palliativversorgung 2025

Im Jahr 2010 wurde im Gesetz 38 festgelegt, dass der Zugang zur Palliativmedizin ein grundlegendes Bürgerrecht darstellt. Diese umfasst eine Vielzahl von Behandlungen, die über pharmakologische Maßnahmen hinausgehen. Die Behandlungen zielen darauf ab, die Lebensqualität der betroffenen Person sowie ihrer Familie bestmöglich zu fördern.

Palliativmedizin ist ein Ansatz zur Verbesserung der Lebensqualität von Patienten und ihren Familien, die mit Problemen konfrontiert sind, welche mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung einhergehen. Dies geschieht durch Vorbeugen und Lindern von Leiden durch frühzeitige Erkennung, sorgfältige Einschätzung und Behandlung von Schmerzen sowie anderen Problemen körperlicher, psychosozialer und spiritueller Art.

Palliativmedizin wird angeboten:

  • in Krankenhäusern mit Beratungsgesprächen während des Krankenhausaufenthalts
  • in Hospizen, die hochspezialisierte Einrichtungen für die Behandlung der komplexen Fälle darstellen
  • in ambulanten Zentren für Menschen, die sich noch selbst versorgen können
  • sowie zu Hause.

Die pädiatrische Palliativversorgung richtet sich an die Betreuung von Kindern und Jugendlichen sowie ihren Familien.

Alle Entscheidungen, die während des Krankheitsverlaufs getroffen werden, respektieren die Wünsche der betroffenen Person. Der Pflegeplan wird zusammen mit der Patientin oder dem Patienten und gemäß dem Gesetz 219 von 2017 erstellt.

Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 66 vom 28.01.2025 wurde der "Plan zur Verbesserung der Palliativversorgung 2025 (für Erwachsene und Kinder)” genehmigt. Der Plan legt die organisatorischen Bedingungen des Netzwerks fest. Er beschreibt die Maßnahmen, die notwendig sind, um die in der nationalen Gesetzgebung (Ministerialdekret 77/2022 und Gesetz 197 vom 29.12.2022) festgelegten Standards zu erfüllen.

Landesbestimmungen:

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Letzte Aktualisierung: 05/08/2025