Psychiatrischer Dienst
Was ist der psychiatrische Dienst
Der psychiatrische Dienst kümmert sich um die Vorsorge, Behandlung und Rehabilitation von psychiatrischen Erkrankungen bei Erwachsenen.
Das Netz der Gesundheitsdienste
Das Netzwerk besteht aus den Diensten der Psychiatrie der wohnortnahen Versorgung und der Psychiatrie im Krankenhaus.
Psychiatrischer Dienst der wohnortnahen Versorgung
Der psychiatrische Dienst der wohnortnahen Versorgung ermöglicht durch die Zentren für psychische Gesundheit (ZPG) eine ambulante Betreuung. Zusätzlich zu diesem Dienst werden auch stationäre und teilstationäre Dienste angeboten.
Zentrum für psychische Gesundheit
Die Zentren für psychische Gesundheit sind die zentralen Anlaufstellen für alle Bereiche der psychischen Gesundheit. Erwachsene mit psychischen Erkrankungen und ihre Familien können sich dorthin wenden.
Der Zugang zu den Zentren für psychische Gesundheit ist auch ohne ärztliche Verschreibung möglich. Wenden Sie sich telefonisch oder persönlich an das für Ihren Wohnsitz zuständige Zentrum für psychische Gesundheit. Für die im Gesundheitsbezirk Bozen ansässige Bevölkerung erfolgt der erste Kontakt über das Ambulatorium für Allgemeine Psychiatrie und Liaisonpsychiatrie.
Stationäre und teilstationäre Dienste
Die stationären Einrichtungen (Zentrum für psychiatrische Rehabilitation und Wohnheim/Übergangswohnheim) bieten eine 24-Stunden-Betreuung. Ziele sind die Verbesserung der Lebensqualität und die soziale Wiedereingliederung. Die teilstationären Einrichtungen (Psychiatrische Tagesstätte) bieten tagsüber Rehabilitationsmaßnahmen an. Es ist keine Übernachtungsmöglichkeit vorgesehen.
Psychiatrischer Dienst im Krankenhaus
Der psychiatrische Dienst für Diagnose und Behandlung ist für Personen in einer akuten Phase gedacht. Er ermöglicht stationäre Aufnahmen oder Behandlungen im Day and Night Hospital.
Das Netz der sozialpsychiatrischen Dienste
Das Netzwerk der Gesundheitsdienste wird durch die Sozialdienste ergänzt. Die Sozialdienste kümmern sich um die Bereiche Wohnen, Beschäftigung, Tagesbegleitung und Treffpunkte. Die Sozialdienste werden von den Bezirksgemeinschaften/dem Betrieb für Sozialdienste Bozen geführt. Sie bieten Erwachsenen sowohl stationäre (Wohngemeinschaft, Trainingswohnungen) als auch teilstationäre Dienste (Berufstrainingszentren, Arbeitsrehabilitationsdienste, sozialpädagogische Tagesstätten, Treffpunkte) an.
Vereinigungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen
Seit Jahren sind im Bereich psychische Gesundheit folgende Vereinigungen tätig:
- Verein zur Förderung der psychischen Gesundheit „Lichtung“
- Verband „Ariadne – psychische Gesundheit aller – Verein zur Förderung des Gemeinwesens“.
Diese Vereinigungen bieten den Betroffenen Beratung und Information, Selbsthilfegruppen, Begleitung und Freizeitangebote an.
Nützliche Links
- Du bist nicht allein (externer Link)
- Psychiatrischer Dienst – Gesundheitsbezirk Meran (externer Link)
- Psychiatrie auf dem Territorium – Gesundheitsbezirk Bozen (siehe Ambulatorium für Allgemeine Psychiatrie und Liaisonpsychiatrie) (externer Link)
- Psychiatrischer Dienst – Gesundheitsbezirk Brixen (externer Link)
- Psychiatrischer Dienst – Gesundheitsbezirk Bruneck (externer Link) (siehe Zentrum für psychische Gesundheit)
- Abteilung Soziales – Wohnen für Menschen mit psychischen Erkrankungen
- Abteilung Soziales – Beschäftigung, Tagesbegleitung und Treffpunkte für Menschen mit psychischen Erkrankungen
- Abteilung Soziales – Menschen mit Behinderungen, Sozialpsychiatrie und Abhängigkeiten
- Verband Ariadne – für die psychische Gesundheit aller VFG (externer Link)
- Lichtung Verein zur Förderung der psychischen Gesundheit VFG (externer Link)
Wesentliche Rechtsgrundlagen
- Beschluss der Landesregierung Nr. 711 vom 04.03.1996 „Ein zeitgemäßes Betreuungsnetz für psychisch Kranken“
- Beschluss der Landesregierung Nr. 821 vom 01.07.2014 „Kriterien für die Bewilligung und Akkreditierung der stationären und teilstationären Sozialdienste für Menschen mit einer psychischen Erkrankung - Änderung des Beschlusses Nr. 711 vom 04.03.1996 und Widerruf des Beschlusses Nr. 1794 vom 13.04.1992 (abgeändert mit Beschluss Nr. 787 vom 14.09.2021 und Beschluss Nr. 1140 vom 19.12.2023)“ (externer Link)
Letzte Aktualisierung: 05/05/2025