Kieferorthopädie: Einfacheres Verfahren bei Lippen-Kiefer-Gaumenspalte
Betroffene Familien sollen notwendige kieferorthopädische Behandlungen künftig einfacher abrechnen können - Landesregierung passt auf Vorschlag von Hubert Messner Regeln zur Kostenrückerstattung an
BOZEN (LPA). Für Patientinnen und Patienten im Entwicklungsalter mit einer Lippen-Kiefer-Gaumenspalte wird das Verfahren zur Rückerstattung der Kosten für notwendige kieferorthopädische Leistungen künftig einfacher und flexibler. Die Landesregierung hat dazu am 9. Oktober, eine Anpassung der bisher geltenden Regelung beschlossen. Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand für die betroffenen Familien zu verringern und gleichzeitig die vorgesehenen Kontrollen und Voraussetzungen für die Kostenrückerstattung beizubehalten.
"Für Familien, deren Kinder eine Lippen-Kiefer-Gaumenspalte haben, sind die notwendigen Behandlungen oft langwierig und mit vielen Terminen und organisatorischen Herausforderungen verbunden. Gerade in dieser Situation wollen wir die Familien nicht zusätzlich mit vermeidbarer Bürokratie belasten", betont Gesundheitslandesrat Hubert Messner. Die Vereinfachungen würden es ermöglichen, "notwendige Behandlungen schneller auf den Weg zu bringen und anfallende Kosten auch während einer länger dauernden Behandlung schrittweise abzurechnen". Gleichzeitig bleibe gewährleistet, dass die medizinische Notwendigkeit und die Angemessenheit der Ausgaben überprüft werden, so Messner.
In medizinisch begründeten Fällen kann die Behandlung also künftig bereits vor der Genehmigung der Kostenübernahme durch den Südtiroler Sanitätsbetrieb begonnen werden. Bei länger dauernden Behandlungen können bereits während des laufenden Behandlungsprozesses anfallende Rechnungen laufend eingereicht und abgerechnet werden, sodass die Rückerstattung nicht erst nach Abschluss der gesamten Behandlung erfolgen muss.
Auch die Vorlage der Unterlagen wird vereinfacht. Statt bisher zwei Kostenvoranschlägen ist künftig nur mehr ein Kostenvoranschlag erforderlich. Die maximal rückerstattbaren Kosten werden auf insgesamt 10.000 Euro begrenzt. Damit sollen notwendige Behandlungen insbesondere bei Kindern mit komplexem und längerfristigem Behandlungsbedarf rascher begonnen und unkomplizierter abgewickelt werden können.
red/san
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- "Für Familien, deren Kinder eine Lippen-Kiefer-Gaumenspalte haben, sind die notwendigen Behandlungen oft langwierig und mit vielen Terminen und organisatorischen Herausforderungen verbunden. Gerade in dieser Situation wollen wir die Familien nicht zusätzlich mit vermeidbarer Bürokratie belasten", betont Gesundheitslandesrat Hubert Messner. (Foto: LPA/Fabio Brucculeri) » [IMG 3 MB]
- Die Kostenrückerstattung für kieferorthopädische Leistungen bei Kindern und Jugendlichen mit Lippen-Kiefer-Gaumenspalte wird einfacher und flexibler. Die Landesregierung patte auf Vorschlag von Landesrat Hubert Messner die entsprechende Regelung an. (Foto: Pexels. Das Foto draf nur in Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung verwendet werden.) » [IMG 1 MB]
