Pathologische Spielsucht
Unter Verhaltensabhängigkeiten versteht man exzessive zwanghafte Verhalten, die nicht mit dem Gebrauch von Substanzen zusammenhängen. Bei der betroffenen Person kommt es zu einem Kontrollverlust. Zu diesen Formen der Abhängigkeit zählt auch das pathologische Glücksspiel.
Glücksspiel wird pathologisch, wenn es zu einem andauernden, wiederkehrenden und unangemessenen Verhalten führt. Es dominiert das Leben einer Person und beeinträchtigt deren Werte sowie soziale, berufliche, materielle und familiäre Verpflichtungen. Es handelt sich um eine psychische Störung, die in einigen Fällen auch mit dem Konsum von Rauschmitteln und/oder Alkohol verbunden ist. Personen, die vom pathologischen Glücksspiel betroffen sind, haben ein höheres Risiko, gesundheitliche Probleme wie erhöhten Blutdruck, Magengeschwüre und Migräne zu entwickeln. Diese Erkrankungen stehen oft im Zusammenhang mit dem durch das Glücksspiel verursachten Stress.
Das Glücksspiel ist in Südtirol, wie in ganz Italien, weit verbreitet. Es besteht die Notwendigkeit, diesem Phänomen entgegenzuwirken. Qualifizierte Maßnahmen sind erforderlich, um pathologisches Glücksspiel vorzubeugen, betroffene Personen zu behandeln und zu betreuen sowie Angehörige zu unterstützen. Der Südtiroler Sanitätsbetrieb hat das „Netzwerk Spielsucht” gegründet. Es besteht aus Fachleuten der Bereiche „Prävention”, „Ambulante Behandlung” und „Stationäre Rehabilitation” und hat die Aufgabe, die geplanten Tätigkeiten in diesem Bereich zu koordinieren.
Jedes Jahr wird vom „Netzwerk Spielsucht” ein Arbeits- und Interventionsplan der im jeweiligem Bezugsjahr zu realisierenden Initiativen und Tätigkeiten ausgearbeitet. Die Landesverwaltung stellt angemessene finanzielle Mittel zur Verfügung, damit die Zielsetzungen dieses Planungsdokuments erreicht werden können. Unter anderem fördert die Landesverwaltung die Präventionskampagne gegen das pathologische Glücksspiel „Aktion Spielsucht“.
Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 179 vom 15.03.2022 mit dem Titel „Aktualisierung des Angebots an Gesundheitsleistungen für Personen, die an einer „Gaming Disorder“ („Videospielsucht“) leiden“, wurden zusätzliche Betreuungsleistungen vorgesehen. Der Landesgesundheitsdienst bietet diese Leistungen im Rahmen der Ticketbefreiung allen Einwohnerinnen und Einwohnern an.
Der Beschluss erweitert die Liste der so genannten „Extra-LEA“-Leistungen auf Landesebene, die nicht in den WBS (Wesentliche Betreuungsstandards) enthalten sind und somit zusätzlich zu den auf nationaler Ebene anerkannten Leistungen angeboten werden. Die Maßnahme verleiht der pathologischen Spielsucht einen offiziellen Stellenwert und Anerkennung und vereinheitlicht die finanziellen Rahmenbedingungen. Die Diagnose wird anhand von 9 klinisch anerkannten Kriterien gestellt.
Alle Suchtverhalten in Zusammenhang mit der Internetnutzung werden derzeit nicht offiziell als Krankheit anerkannt. Details entnehmen Sie bitte dem folgenden Beschluss.
Für viele Menschen ist es nicht einfach, sich an eine Beratungsstelle zu wenden. Im Grunde geht es darum, eine fremde Person in das eigene Problem einzuweihen und es somit offen zu legen. Vielfach besteht die Angst, dass andere Menschen davon erfahren könnten. Doch in allen Einrichtungen besteht zum Schutz der Ratsuchenden absolute Schweigepflicht.
Ambulante Behandlungen/Beratungen
Betroffene und deren Familienangehörige können sich an die Dienste für Abhängigkeitserkrankungen des Sanitätsbetriebes wenden. Im Einzugsgebiet des Gesundheitsbezirkes Bozen wird die ambulante Betreuung und Rehabilitation von Personen mit pathologischer Glücksspielsucht vom Ambulatorium der privaten Vereinigung „HANDS” angeboten. Im Vinschgau (Schlanders) kümmert sich die „Psychosoziale Beratungsstelle“ der Caritas - Diözese Bozen-Brixen um die Betroffenen und deren Verwandten.
Stationäre Behandlungen
Die stationäre Betreuung in Therapiegemeinschaft für betroffene Personen kann im Therapiezentrum „Bad Bachgart“ (externer Link) in Anspruch genommen werden.
Nützliche Links
- Aktion Spielsucht - Glücksspiel in Südtirol (externer Link)
- Dienst für Abhängigkeitserkrankungen - Bozen (externer Link)
- Dienst für Abhängigkeitserkrankungen - Meran (externer Link)
- Dienst für Abhängigkeitserkrankungen - Brixen (externer Link)
- Dienst für Abhängigkeitserkrankungen - Bruneck (externer Link)
- Verein La Strada-Der Weg (externer Link)
- Caritas Diözese Bozen/Brixen - Hilfe und Beratung (externer Link)
- Vereinigung „HANDS” (externer Link)
- Forum Prävention (externer Link)
- Gesundheitsministerium (externer Link)
- Astat Info (externer Link)
Rechtsvorschriften
- Beschluss der Landesregierung Nr. 530 vom 15.07.2025 "Landesplan für die Bekämpfung des pathologischen Glücksspieles (2025-2028)"
- Aktionsplan vom „Netzwerk Spielsucht“ (2018)
- Landesgesetz Nr. 58/1988 “Gastgewerbeordnung” (Art. 11, Abs. 1/bis – Zulässige Spiele)
- Landesgesetz Nr. 13/1992 “Bestimmungen über öffentliche Veranstaltungen” (Art. 5/bis – Zulässige Spiele)
- Landesgesetz Nr. 3/2006 “Maßnahmen im Bereich der Abhängigkeiten” (Art. 6/bis – Bestimmungen im Bereich des Glücksspiels)
- Landesgesetz Nr. 15/2011 (Art. 4 – Bekämpfung der Spielsucht im sozialen Bereich)
- BLR Nr. 144/2014 (Art. 3, Abs. 2 – Netzwerk Spielsucht und Aktionsplan)
- BLR Nr. 505/2018 “Festlegung der Einrichtungen als sensible Orte”
Letzte Aktualisierung: 01/12/2025