Abhängigkeitserkrankungen
Die Abhängigkeit von Drogen oder zwanghaftem Verhalten ist ein wichtiges und aktuelles Problem. Ein gutes Gesundheitssystem muss darauf mit gut vernetzten öffentlichen und privaten Diensten reagieren.
Südtirol legt in seinen Planungsdokumenten fest, wie das System zur Prävention und Behandlung von Abhängigkeiten entwickelt werden soll. Dies sind die wesentlichen Zielsetzungen:
- epidemiologische Beobachtung der Phänomene, die mit dem Bereich „Abhängigkeiten“ zusammenhängen;
- fortlaufende Verbesserung der Qualität der Gesundheits- und Sozialdienste.
Epidemiologische Daten
Das „Informationssystem für Abhängigkeitserkrankungen” liefert wichtige aktuelle Daten zum Substanzkonsum. Es bietet auch Informationen über die von den Gesundheitssystemen der Regionen und autonomen Provinzen geleisteten Dienste für Menschen mit Suchtproblemen. Informationen zum Informationssystem für Abhängigkeitserkrankungen sind unter den folgenden Links einsehbar: Beobachtungsstelle für Gesundheit und Gesundheitsministerium.
Die erhobenen Daten zu den Abhängigkeitserkrankungen werden von den verschiedenen zuständigen Stellen in Südtirol gesammelt. Sie fließen in den jährlichen Gesundheitsbericht der Beobachtungsstelle für Gesundheit ein, der online eingesehen werden kann.
Gesetzliche Bestimmungen
- Beschluss der Landesregierung vom 5. Dezember 2023, Nr. 1068 „Leitlinien für die einheitliche Anwendung der Schadensminimierungsmaßnahmen (SMM) und Risikobegrenzung (RB) im Gesundheitsbereich auf Landesebene“. Änderung des BLR Nr. 3191/2007
- Beschluss der Landesregierung vom 27.06.2023, Nr. 554 „Aktualisierung und Integration der Leitlinien der Suchtpolitik in Südtirol (BLR 3043/2003)“ Aktionsplan vom „Netzwerk Spielsucht“ (2018)
- Beschluss der Landesregierung vom 21. Jänner 2013, Nr. 106 „Genehmigung Fachplan Suchterkrankungen 2013-2018“
- Fachplan Suchterkrankungen 2013-2018
- Beschluss der Landesregierung vom 24. September 2007, Nr. 3191 „Kriterien und Modalitäten zur Durchführung der Maßnahmen im Bereich der Abhängigkeiten seitens des Systems von Diensten“ ex Art. 3, Par. 2 LG. Nr. 3/2006
- Landesgesetz vom 18.05.2006, Nr. 3 „Maßnahmen im Bereich der Abhängigkeiten”
Letzte Aktualisierung: 04/11/2025



